Allgemeine Geschäftsbedingungen

RKKT GmbH
Innungstraße 22
50354 Hürth
Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Montagen, Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturen, Notdienste und sonstigen Leistungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik, die die RKKT GmbH gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) erbringt. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung zustande.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Wir liefern, montieren und warten kältetechnische Anlagen und führen Inbetriebnahmen, Servicearbeiten und Reparaturen durch.
(2) Der Kunde hat alle notwendigen bauseitigen Voraussetzungen auf eigene Kosten rechtzeitig zu schaffen (z. B. Stromversorgung, Zugang zu Technikräumen, Entwässerung, Belüftung).
(3) Bei Verzug oder fehlender Mitwirkung verlängern sich Fristen angemessen. Wartezeiten und Mehraufwände werden gesondert berechnet.

4. Notdienst / Störungsbeseitigung
(1) Leistungen außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten gelten als Notdienst.
(2) Für Notdienste werden Zuschläge berechnet, gestaffelt nach Wochentagen, Uhrzeit und Feiertagsregelung.
(3) Warte-, Wege- und Rüstzeiten gelten als Arbeitszeit.

5. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7. Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.
(3) Die Gewährleistung entfällt bei Fremdeingriffen, unsachgemäßer Bedienung, unterlassener Wartung oder Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen.

8. Altanlagen / Bestandssysteme
Eingriffe in vorhandene oder fremderrichtete Anlagen erfolgen auf Risiko des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Ausfälle, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.

9. Kältemittel / Umweltschutz
(1) Der Umgang mit Kältemitteln erfolgt gemäß geltenden Vorschriften (z. B. ChemKlimaschutzV, F-Gas-Verordnung, AwSV).
(2) Der Kunde trägt die Entsorgungs- und Nachfüllkosten für Kältemittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Kältemittelleckagen sind umgehend zu melden. Für nicht gemeldete Verluste haften wir nicht.

10. Wartung und Wartungsverträge
(1) Wartungsleistungen erfolgen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.
(2) Wartungsverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Werden Wartungen unterlassen oder nicht beauftragt, entfällt unsere Haftung für Folgeschäden.

11. Abnahme
(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ohne wesentliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen nicht gerügt werden.
(2) Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Anlage gilt als Abnahme.

12. Verzug bei Ausführung
Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, Lager- und Wartezeiten sowie zusätzliche Anfahrten in Rechnung zu stellen.

13. Unteraufträg
Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

14. Betreiberpflichten
(1) Der Kunde ist als Betreiber verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Prüf-, Wartungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten.
(2) Auf Wunsch stellen wir eine Betreiberdokumentation gegen Aufpreis zur Verfügung.

15. Haftung
(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Schäden infolge von Anlagenstillstand, insbesondere für die Vernichtung oder den Verderb von Kühlgut (z. B. Lebensmittel, Arzneimittel oder Produktionsware), übernehmen wir keine Haftung – es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei empfindlichem Kühlgut für eigene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Temperaturüberwachung, Ersatzanlagen, Notrufsysteme) zu sorgen.

16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Unsere Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand unser Firmensitz in Hürth.